SOZIALPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT

Aufnahmealter

ab Geburt

Geschlecht

m/w

Plätze

16

Gesetzliche Grundlage

§ 33, 34, 35a, 41 SGB VIII sowie nach §§ 53 ff SGB X

Finanzierung

auf Anfrage

Betreuungs­schlüssel

1:1

Ansprechpartner

TBA

UNSERE AUSRICHTUNG

Im Rahmen des Leitsatzes der Heilpädagogischen Kinderhaus Stemwede gGmbH "Wir lernen gemeinsam gesund zu leben!"

bei uns findet sich das Angebot des familienanalogen Wohnens: Erziehungsstelle für Kinder und Jugendliche. Hier wird ein Lebensort geboten, an dem in besonderem Maße Bindung und Beziehung zu verlässlichen

und konstanten Bezugspersonen gelebt werden kann. Dadurch eröffnet sich die Chance der Aufarbeitung von Defiziten sowie negativen Erfahrungen verbunden mit einer positiven Erziehung.

GRUNDLAGEN

Grundlage bildet das Sozialgestzbuch VIII in den §§ 34, 35a und 41. Orientiert am christlichen Leitbild verpflichten wir uns den humanistischen Grundsätzen zur Betreuung von Menschen.

ZIELGRUPPEN

Kinder und Jugendliche, die in ihrer Herkunftsfamilie auch mit Unterstützung nicht adäquat betreut werden können. Kinder und Jugendliche, die Probleme haben, sich in größeren sozialen Gruppen zu orientieren und eine enge Betreuung bei gleichbleibenden Bezugspersonen benötigen.

ZIELE

Die Erziehungsstellenfamilie in Allianz mit der Stiftung Heilpädagogisches Kinderhaus gGmbH setzt sich zum Ziel, bei den ihr anvertrauten Kindern oder Jugendlichen Entwicklungsdefizite bzw. Entwicklungsstörungen zu bearbeiten, zu reduzieren und damit aus einem geschützten und beschützendem Rahmen heraus Hilfe zur Entwicklung einer selbständigen, individuellen Persönlichkeit zu leisten.

AUFGABEN

Home Kinder Icon2

Aufarbeitung von Sozialisationsdefiziten und Bearbeitung von Entwicklungsstörungen

Home Kinder Icon1

Schulische Förderung

Home Kinder Icon3

Training lebenspraktischer Fähigkeiten (Gesundheitslehre, Tagesstruktur, usw.)

METHODEN UND INHALTE

Anbieten eines schützenden Umfeldes

Bereitstellung eines Zimmers als eigenen Bereich für das Kind / den Jugendlichen

Langfristiges und stabiles Beziehungsangebot mit verlässlichen Beziehungspartnern

Eingreifen in Gefahrensituationen bzgl. des Kindeswohls

Kooperation mit der Fachberatung und ggf. Einsatz weiterer Angebote des Trägers

Fachliche Reflektion durch Supervision

VORAUSSETZUNGEN ZUR EINRICHTUNG EINER ERZIEHUNGSSTELLE

Mindestens ein Teil der Erziehungsstelle verfügt über eine pädagogische Qualifikation. Die gesamte Familie ist mit der Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen einverstanden. Die räumlichen Voraussetzungen (Wohnraum, Wohnumfeld, Umgebung) sind erfüllt. Die umfassende Vorbereitungs- und Anbahnungsphase ist erfolgreich abgeschlossen.

IHR ANSPRECHPARTNER:

TBA

05474 / 8903100