SCHULSTATION
Aufnahmealter
ab 1. Klasse
Geschlecht
m/w/d
Plätze
12
Gesetzliche Grundlage
Schulgesetz
Betreuungsschlüssel
nach Bedarf ab 1:2
Ansprechpartner
Jessica Trylus
UNSERE AUSRICHTUNG
Unsere Arbeit orientiert sich an den christlichen Werten und dem Leitsatz der Stiftung Heilpädagogisches Kinderhaus "Wir entwickeln gemeinsam Freude am Erfolg".
Wenn diese Kinder und Jugendlichen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht am Lernort Regel- oder Förderschule in der Region zu fördern sind, erscheint ein Wechsel des bisherigen Beschulungssettings sinnvoll. Diese Kinder und Jugendlichen können anstelle dessen in einem Konzept "Schulstation der Stiftung Heilpädagogisches Kinderhaus"
in Kooperation mit der Förderschule Mindenerwald ein deutlich umfassenderes schulisches Angebot annehmen, das flexiblere Möglichkeiten umfasst und neben der Beschulung ausreichend Beratung bietet. Leitgedanke ist, dass die Arbeit mit diesen Kindern an Ressourcen und nicht an Defiziten ansetzt. Die Kinder und Jugendlichen erhalten die Gelegenheit, eigene Stärken zu entdecken und in einem auf ihre Bedürfnisse hin gestalteten und geschützten Rahmen auszuprobieren und zu festigen.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Rechtliche Grundlage ist die jeweilige individuelle Hilfeplanung unter der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen oder dessen Sorgeberechtigten, des Kostenträgers, sowie der Einrichtung. §§ 27, 34, 35a, 36, 41 SGB VIII sowie §§ 53 ff SGB XII
ZIELGRUPPEN
Die Zielgruppe der zu fördernden jungen Menschen und deren Familien leben nicht nur im Netzwerk der Stiftung Heilpädagogisches Kinderhaus aus Stemwede. Es können auch Kinder und Jugendliche, welche im familiären Haushalt leben hier aufgenommen werden. Sie werden aufgrund der für sie individuell zusammengestellten Hilfeplanung hier sonderpädagogisch gefördert und therapeutisch begleitet.
AUFNAHMEVORAUSSETZUNG
Kinder können sich in einer überschaubaren, sozialen Gruppe mit möglichst konstanten Bezugspersonen entwickeln.
ZIEL
Oberstes Ziel ist die (Re-)Integration in das bestehende Schulsystem. Alle jungen Menschen sollen sowohl ihr Recht auf Bildung verwirklichen, als auch negative Erfahrungen und soziale Problematiken durch begleitende sonderpädagogische und therapeutische Hilfen kompensieren können. Kinder und Jugendliche lernen in kleinen Schritten, Verantwortung im schulischen Bereich für sich selbst und andere zu übernehmen.
AUFGABEN
LORUM IPSUM:
Feststellen des Leistungsstandes und der Belastbarkeit im Hinblick auf schulisches Lernen
Erarbeitung eines individuellen Curriculums und Stundenplans
Gezieltem Wechsel von Anforderungs- und Entspannungssituationen mit einem hohen Anteil an strukturierter Zeit
Gezielte Lernsituationen
Auftretende Krisen kurzfristig dialogisch besprechen
Krisen in ihren zentralen Zusammenhängen erkennen und auswerten
Reintegration ins Schulsystem
Alltägliche soziale Integration soll gelernt und erlernte Verhaltensmuster auf den neuen Schulort übertragen werden
METHODEN UND INHALTE
Höchstmögliche Flexibilität und Passgenauigkeit mit Hilfe eines abgestuften Betreuungsmodells
Intensive Zusammenarbeit mit den erziehenden Eltern, den Fachkräften und Therapeuten der Stiftung Heilpädagogisches Kinderhaus in Stemwede
Eine umfassende Arbeit mit der gesamten Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen unter der Beteiligung aller, insbesondere der Eltern und überweisenden Klassenlehrer der Regelschule
Ein dialogisches Besprechungswesen, gemeinsame arbeitsteilige und sich ergänzende Arbeit der verschiedenen Berufsgruppen mit dem jungen Menschen
Fachgespräche - mindestens in achtwöchigen Abständen
Gemeinsame Fortbildungen und Fallsupervisionen des Teams der Schulstation
Ihr Ansprechpartner:
Jessica Trylus

05474 - 8903 100 • j.trylus@ampael.de
Bohmter Straße 37, 32351 Stemwede