SOZIALPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT
Aufnahmealter
ab Geburt
Geschlecht
m/w
Plätze
16
Gesetzliche Grundlage
§ 33, 34, 35a, 41 SGB VIII sowie nach §§ 53 ff SGB X
Finanzierung
auf Anfrage
Betreuungsschlüssel
1:1
Ansprechpartner
TBA
UNSERE AUSRICHTUNG
Im Rahmen des Leitsatzes der Heilpädagogischen Kinderhaus Stemwede gGmbH "Wir lernen gemeinsam gesund zu leben!"
bei uns findet sich das Angebot des familienanalogen Wohnens: Erziehungsstelle für Kinder und Jugendliche. Hier wird ein Lebensort geboten, an dem in besonderem Maße Bindung und Beziehung zu verlässlichen
und konstanten Bezugspersonen gelebt werden kann. Dadurch eröffnet sich die Chance der Aufarbeitung von Defiziten sowie negativen Erfahrungen verbunden mit einer positiven Erziehung.
GRUNDLAGEN
Grundlage bildet das Sozialgestzbuch VIII in den §§ 34, 35a und 41. Orientiert am christlichen Leitbild verpflichten wir uns den humanistischen Grundsätzen zur Betreuung von Menschen.
ZIELGRUPPEN
Kinder und Jugendliche, die in ihrer Herkunftsfamilie auch mit Unterstützung nicht adäquat betreut werden können. Kinder und Jugendliche, die Probleme haben, sich in größeren sozialen Gruppen zu orientieren und eine enge Betreuung bei gleichbleibenden Bezugspersonen benötigen.
ZIELE
Die Erziehungsstellenfamilie in Allianz mit der Stiftung Heilpädagogisches Kinderhaus gGmbH setzt sich zum Ziel, bei den ihr anvertrauten Kindern oder Jugendlichen Entwicklungsdefizite bzw. Entwicklungsstörungen zu bearbeiten, zu reduzieren und damit aus einem geschützten und beschützendem Rahmen heraus Hilfe zur Entwicklung einer selbständigen, individuellen Persönlichkeit zu leisten.
AUFGABEN
Aufarbeitung von Sozialisationsdefiziten und Bearbeitung von Entwicklungsstörungen
Schulische Förderung
Training lebenspraktischer Fähigkeiten (Gesundheitslehre, Tagesstruktur, usw.)
METHODEN UND INHALTE
Anbieten eines schützenden Umfeldes
Bereitstellung eines Zimmers als eigenen Bereich für das Kind / den Jugendlichen
Langfristiges und stabiles Beziehungsangebot mit verlässlichen Beziehungspartnern
Eingreifen in Gefahrensituationen bzgl. des Kindeswohls
Kooperation mit der Fachberatung und ggf. Einsatz weiterer Angebote des Trägers
Fachliche Reflektion durch Supervision
VORAUSSETZUNGEN ZUR EINRICHTUNG EINER ERZIEHUNGSSTELLE
Mindestens ein Teil der Erziehungsstelle verfügt über eine pädagogische Qualifikation. Die gesamte Familie ist mit der Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen einverstanden. Die räumlichen Voraussetzungen (Wohnraum, Wohnumfeld, Umgebung) sind erfüllt. Die umfassende Vorbereitungs- und Anbahnungsphase ist erfolgreich abgeschlossen.
IHR ANSPRECHPARTNER:
TBA
05474 / 8903100