Ich sehe die Grundlagen der beratenden und unterstützenden Hilfen im Rahmen des Kinderschutzes durch die Empfehlungen des Bundesrates in Frage gestellt. Das Anliegen, junge Menschen vor Gewalt in allen Formen zu schützen, steht im Fokus der Kinder- und Jugendhilfe. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die ständige Weiterentwicklung der fachlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen unabdingbar. Das Ziel der Empfehlungen des Bundesrates wird daher unterstützt.
Die Umsetzung gefährdet jedoch die Begleitung der jungen Menschen und Familien.
So zum Beispiel die vorgeschlagene Einführung einer allgemeinen Warnpflicht für Jugendämter im § 8a Abs. 3 SGB VIII-E (Empfehlung BR Ausschüsse). Dieses steht im Konflikt mit dem Ziel des Kinder und Jugendhilfegesetzes, Vertrauen zu schaffen. Ein weiteres Beispiel der Gefährdung der Hilfen für junge Menschen ist die in den Empfehlungen angeführte Informationspflicht für Berufsgeheimnisträger. (§ 4 Abs. 3 KKG-E).
Wie sollen sich die Menschen den Fachkräften anvertrauen, wenn gerade in Situationen zur Sicherstellung des Kindeswohls die Informationspflicht ohne Beteiligung der jungen Menschen und Familien erfolgen kann?
Sie finden die gemeinsame Stellungnahme unterschiedlicher Professionen und Fachverbände
Hier lesen
Ich bitte Sie um Unterstützung auf unserem gemeinsamen Weg des Kinderschutzes und der Hilfen für die jungen Menschen und Familien und fordern:
1. § 8a Abs. 3 S. 3 SGB VIII-BeschlussBR/6 streichen ! 2. § 4 Abs. 3 KKG-BeschlussBR/53 streichen ! 3. § 4a KKG-BeschlussBR/55 streichen !
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Pannen
Geschäftsführender Vorstand Lebensperspektiven e. V.
