Rechte von Kindern

Dadurch entstehen Regelungslücken und eine Unübersichtlichkeit, die einen effektiven Schutz von Kindern und die flächendeckende Umsetzung ihrer Rechte verhindern.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung und die Europäische Union dazu auf, sich insbesondere für die folgenden konkreten Verbesserungen der aktuellen Reformvorschläge einzusetzen:

  • Besonderen Schutzbedarf von Kindern systematisch prüfen und kindgerechte Unterbringung von Anfang an sicherstellen - auch im Screeningverfahren
  • Sicherstellung eines umfassenden unabhängigen Monitoring-Mechanismus
  • Keine Grenzverfahren für Kinder
  • Keine Haft oder haftähnliche Bedingungen
  • Keine Anwendung sicherer Drittstaatenkonzepte auf Kinder
  • Alterseinschätzung „im Zweifel für die Minderjährigkeit“
  • Vormundschaft und rechtlicher Beistand für alle alleinreisenden Kinder
  • Keine Rücküberstellungen von unbegleiteten Kindern sowie Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten im Zuständigkeitsverfahren
  • Familienzusammenführung im Zuständigkeitsverfahren erleichtern
  • Menschenrechte bei Sekundärmigration wahren
  • Rückkehr von Kindern nur, wenn es dem Kindeswohl dient
  • Kinderrechte auch bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten wahren