Elternwohl vor Kindeswohl? Corona als Prüfung für die Würde unserer Kinder!

Ein Kind, das von seinen Eltern oder einem Elternteil geschlagen, in anderer Form misshandelt, missbraucht, vernachlässigt oder rigide erzogen wird, kann sich nicht wehren. Es ist absurd, sich vorzustellen, dass sich ein sechsjähriges Kind allein und aus eigenem Entschluss zum Jugendamt aufmacht oder gar zur Polizei geht. Was die Eltern tun oder lassen ist in den Augen des Kindes in seinem Urvertrauen nämlich so gut wie immer richtig.

Dem Kind bleiben im besten Fall vertraute LehrerInnen, ErzieherInnen im Kindergarten oder vielleicht TrainerInnen im Sportverein als AnsprechpartnerInnen bei überbordendem Kummer. Und hier findet sich die gedankliche Brücke zur Corona-Pandemie und den damit verbundenen Lock-Down-Einschränkungen. Kitas und Schulen haben wenigstens zeitweise geschlossen und Sport im Verein darf nicht stattfinden. Die Kinder sind zwangsläufig auf das Leben in der Familie zurückgeworfen.

Nun wissen wir aus der Kriminologie, dass die Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt gegen Kinder enorm hoch ist. Die Hypothese, dass die Dunkelziffer aktuell geradezu explodiert sei, ist daher sicher nicht absurd. Wir wissen tatsächlich von SozialarbeiterInnen, die schier daran verzweifeln, zu wissen in welchen Familie gerade Gewalt ausgeübt wird und die ohnmächtig dastehen. Die Überwachungsfunktionen der pädagogischen Fachkräfte in Kindergärten und der LehrerInnen in den Schulen fallen zurzeit gänzlich aus. Sie sehen die Kinder buchstäblich nicht. Sie haben keine Chance auf Anhaltspunkte von erlebter Misshandlung zu reagieren. Aus dem lokalen Gesundheitsamt ist durch die Leiterin zu hören, dass momentan die schulärztliche Versorgung auf ein Minimum reduziert werden musste.

Bereits vor Corona war bekannt, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen ist. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Betroffen sind Frauen und Kinder aller sozialen Schichten. Schon das Miterleben durch die Kinder ist eine Kindeswohlgefährdung! Frauen und Mädchen, welche in patriarchalen Familien- und Gesellschafstrukturen leben und kaum unsere Sprache sprechen, sind höchst gefährdet.

Gerade in der jüngsten Vergangenheit gab es – wie zuvor erwähnt - aufgrund von Corona bedingten Beschränkungen weniger Sozialkontrolle durch Schule, FreundInnen, Verwandte, ÄrztInnenund Betreuungspersonen. Die Rate an häuslicher Gewalt ist vielerorts gestiegen, was erste Studien belegen; auch wenn die Pandemie noch lange nicht überstanden ist. Kurzum: Die protektiven Faktoren gegenüber den Misshandlungen von Kindern unterliegen „dank“ Corona einer Lähmung bzw. Unfähigkeit zur Aktion.

Doch es ist nicht nur die körperliche Gewalt gegenüber Kindern. Auch das vielbeschworene Home-Office leistet seinen Teil. Wie das? Eltern arbeiten zu hause. Die Kinder sind zu hause. Das Home-Schooling liegt als (Über)Forderung auf den Schultern der Eltern – oder eben nicht – und dann werden die Jungen und Mädchen Bildungsnachteile erfahren. Das Arbeiten, das Führen des Haushalts, das Kümmern um den Nachwuchs liegen außerdem auf den Schultern der Eltern. Das bedeutet in zahlreichen Fällen nichts Anderes als erheblichen negativen Stress. Die schon erwähnte Überforderung tritt ein. Die Grenzen zwischen Familie und Job, zwischen Frei- und Arbeitszeit verschwimmen in bedrohlich verstörendem Maße. Die Kinder bleiben dabei schnell auf der Strecke. Die verschiedenen Rollen der Eltern, als Vater oder Mutter, als ArbeitnehmerIn, als PartnerInund letztlich als Individuum mit dem Bedürfnis nach selbstbestimmter Freizeit finden inzwischen nicht mehr auf verschiedenen Bühnen statt, sondern einzig und allein „at home“. Für die Kinder allein muss sich Home-Office ziemlich absurd anfühlen. Denn Mama und Papa sind doch da und haben trotzdem keine rechte Zeit fürs Spielen, Erklären, Kuscheln und Toben. Eine unbegreifliche Quadratur des Kreises eröffnet sich in den Kinderaugen.

Außerdem macht Gelegenheit sprichwörtlich Diebe. Das bedeutet als Binsenweisheit der Kriminologie oder ganz brachial ausgedrückt, dass die Hemmschwelle zur Kindesmisshandlung sinkt, je weniger die Gefahr der Aufdeckung besteht. Beispielsweise nutzte ein zur Gewalt neigender Kindesvater die Gelegenheit des Lock-Downs, um in eine Mutter-Kind-Einrichtung, den Schutzraum für Mütter und Kinder, einzudringen und sein Kind an sich zu reißen; es mutmaßlich zu entführen.

Was ist zu resümieren? Sehr einfach: Die Kindeswohlgefährdungen stiegen potentiell (Risikobetrachtung) als auch in tatsächlichen Zahlen der Forschung aus Hell- und Dunkelfeld im Zuge der Pandemiedauer besorgniserregend an.

Und das hat mehr Konsequenzen als nur Traurigkeit oder ein paar „blaue Flecken“ bei den Kleinen. Oft handelt es sich leider um schwere Verletzungen. Dissoziale Störungen können auftreten, Lethargie oder Hyperaktivität sind nicht auszuschließen. Schulversagen und Drogenkonsum mögen Resultate der Kindeswohverletzung werden. Die Negativkonsequenzen sind an dieser Stelle nicht abschließend aufgezählt.

Ist das etwas übertrieben? Vielleicht, vielleicht auch nicht. Denn dass Alkohol und Zigaretten nicht schwer krankmachen müssen, ist unbestritten; doch gleichwohl sind zahlreiche Raucherbeine oder Leberzirrhosen die Folgen des Abusus dieser legalen Suchtmittel.

Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, wird in diesen Tagen politisch diskutiert. Wäre das Festschreiben in der „Mutter aller Gesetze“ eine Hilfe? Schwer zu sagen. Einerseits unterstreicht diese Idee den Gedanken des Schutzes der Rechte von Kindern. Das ist gut und ehrenwert. Außerdem würde es für ein öffentliches Bewusstsein für das Thema sorgen. Andererseits ist die Würde des Menschen im Grundgesetz Artikel 1 unmissverständlich manifestiert. Gesetze zur gewaltfreien Erziehung, dem Kindeswohl, dem Entzug der elterlichen Sorge usw. finden wir u.a. im StGB, im BGB und im SGB VIII. Soweit, so gut. Leider hilft das dem traumatisierten Kind nicht wirklich konkret.

Gerade in einer solchen Zeit finden im Bundestag Lesungen zur SGB VIII-Novelle, (Anhörung 1. Lesungen am 28.1.2021 um 9.40 Uhr und am 22.2.2021 eine Sachverständigenanhörung), statt. Wieder einmal steht zu hoffen, dass nicht ein Gesetz zur Stärkung des Elternrechtes ausgebaut wird und es steht weiterhin zu hoffen, dass die Akteure das Kindeswohl zu sichern nicht vergessen oder übersehen. Ein jedenfalls erfreulicher Aspekt soll jedoch erwähnt werden: Die Lesung findet nicht – wie vor 4 Jahren - um Mitternacht statt.

Es zeigte sich nun auf den letzten Metern, dass insbesondere beteiligte Verbände zufrieden sind, da sie endlich ihr Tortenstückchen erhalten haben, was sie dazu motiviert, doch gleich die gesamte Torte mehr oder weniger zu „schlucken“. Man ist sich einig: „Das lieber jetzt so, als etwas Anderes...“ Nun denn, das sind vor allem nicht die Vorstellungen derjenigen, zu denen u.a. der Autor gehört, nämlich die, die um die weitere Entwicklung der ambulanten aufsuchenden Erziehungshilfen Bange haben. In diesen Diskussionen um die SGB VIII-Reform zeigte und zeigt sich ja insgesamt, wie wenig die Jugendhilfe im Gesamtsystem - und hier die ambulanten aufsuchenden Erziehungshilfen insbesondere - gehört werden. Wie soll man dann effektiv Kinder schützen?

Schauen wir also auf die andere Seite der sprichwörtlichen Medaille, nämlich die Eltern als die zur sicheren, gesunden, förderlichen Erziehung ihrer Sprösslinge berufenen Personen. Was wird für die Eltern seitens des Staates getan? Wie werden sie in der Corona-Krise begleitet und unterstützt?

Zuerst einmal zum Thema der Kosten. Kinder kosten wirklich Geld. Die Summen, die der Staat an Kindergeld und sonstigen Leistungen, z.B. im Rahmen des ALG II, für Kinder ausschüttet, sind immens. Ist also der finanzielle Anreiz eine Art Turbo für die Zeugungsraten? Sind die Angebote zur Kinderbetreuung (vom BGH gerichtlich festgestelltes Recht auf Kita-Platz) ein Weg um die Arbeitszeiten der Eltern zu ermöglichen? Die Unterstellung, die Kinder zu zukünftigen Rentenbeitragszahlern, Konsumenten und Arbeitskräften zu deklassieren, sei hier wenigstens erlaubt.

Die Familienpolitik der großen Koalition fördert Mütter, die Familie und Beruf vom bereits ersten Geburtstages ihres Kindes an verbinden wollen. Das entbehrt nicht jeder Vernunft, denn Mütter haben schon ein Recht, sich beruflich zu etablieren und nicht in die antiquierte Rolle der abhängigen, unselbstständigen Hausfrau und Mutter zu rutschen. Kaum jemand fragt allerdings danach, wie es sich für ein Kind anfühlt, den ganzen Arbeitstag der Eltern in eine Außer-Haus-Situation abgeschoben zu werden. Eine Erinnerung an allein das erste Jahr mit der Mama wirkt nicht sonderlich erstrebenswert. Dass sich das auf die Ausbildung von Bindungsfähigkeit, Intelligenz und Phantasie auswirkt, ist zu unterstellen. Sicher ist jedoch die Einbuße an familiärem Zusammengehörigkeitsgefühl, wenn der kleine Junge bzw. das kleine Mädchen seine Eltern und Geschwister nur abends oder am Wochenende sieht und erlebt. Der Kampf ums benötigte Einkommen triumphiert über das Geborgenheit stiftende System der Familie. Das „Gute-Kita-Gesetz“ sei an dieser Stelle erwähnt. Waren etwa die Kitas vor diesem Gesetz schlecht? Hoffentlich nicht, doch sind nunmehr Gewissen und Möglichkeiten der Eltern zur Abgabe ihres Kindes zumindest aufpoliert. (… es sei denn, die Kitas waren vor dem Gesetz wirklich Schrott…)

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sollte helfen. Gemäß § 27 SGB VIII haben nämlich Personensorgeberechtigte „bei der Erziehung eines Kindes (…) Anspruch auf Hilfe (…), wenn eine dem Wohl des Kindes (…) entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“. Erinnern wir uns an die ersten Zeilen: Die Eltern haben Anspruch auf Hilfe, sie können zum Jugendamt gehen. Die Kinder werden den Hilfen versprechenden Weg nicht gehen.

Das Heer der leidenden Kinder wird im Zuge der Corona-Krise immer größer, doch die zum Jugendamt ziehenden Elternzahlen wachsen nicht. Paradox? Die Realität und die Erfahrungen aus zahllosen betreuten Fällen (also jungen Menschen!) zeigt, dass der Weg zum Jugendamt nicht eben niederschwellig zu gehen ist. Ein Eingestehen von Versagen, ein Befürchten von staatlicher Autorität und eine Angst vor Stigmatisierung hemmen viele Eltern. Oft sind es Familien, die sich ohnehin am unteren Rand sozialer Selbstverwirklichung befinden.

Da stehen wir nun vor einer hässlichen Situation: Corona macht Angst und einsam, die Kinderrechte können die Rechtssubjekte kaum selbst wahrnehmen und die Eltern könnten sich schlimmstenfalls in der relativ komfortablen Zone der Elternrechte ausruhen, oder gar die staatlichen Maßnahmen pro Kindeswohl sabotieren. Denn auch in Situationen, in denen sich Söhne oder Töchter in der Obhut der Heimerziehung befinden, besitzen die Eltern jedenfalls teilweise noch das Sorgerecht. § 1666 BGB ist ein scharfes juristisches Schwert und die Ultima Ratio, wenn es um die Erziehungsunfähigkeit geht. Bei Streitigkeiten müssen Gerichte entscheiden, doch auch die sind durch die Pandemiesituation gehemmt und verhandeln tatsächlich nur noch selten.

Was tun? Gibt es Ideen?

Ja, die gibt es. „Stadtteilmütter“ sind ein Projekt, das aus Berlin stammend, nun auch in Minden-Lübbecke verwirklicht werden soll. Angehörige einer Peer-Group (z.B. Migrantenfamilien) werden ausgebildet, um mit den entsprechenden Peers in den Stadtteilen, sozialen Brennpunkten und Quartieren in Kontakt zu kommen. Man redet sozusagen in derselben Sprache miteinander; wirklich auf Augenhöhe. Tabuthemen wird es weniger geben. Bildung, Gesundheit, Erziehung, staatliche Hilfen, Gewaltabstinenz u.v.m. sind die Themen zu denen Klartext gesprochen werden soll. Eine Vernetzung mit professionellen Hilfen ist gegeben, wird allerdings erst im zweiten Schritt aktiviert. Kommunikation und Vertrauensaufbau stehen an erster Stelle. Warum werden nicht auch „Stadtteilväter“ ausgebildet und tätig? Es scheint ein vielversprechendes Konzept zu sein, das durch die zurzeit im Lock-Down verschlossenen Türen der Familien die Soziale Arbeit bringen kann.

Ein „Elternführerschein“ als Verpflichtung für werdende Eltern ist sicher auch keine schlechte Idee. Kenntnisse und Kompetenzen für die Rolle als Vater oder Mutter gratis zu erwerben, kann vielleicht manche Kindeswohlgefährdung in der Zukunft ersparen. Nur als Denkanstoß: Den so genannten Hundeführerschein gibt es bereits.

Verpflichtende persönliche Vorstellungen der Jungen und Mädchen in Schule und Kita unter Wahrung der Corona-Schutzmaßnahmen sind doch wirklich nicht utopisch. Ein bereits maximal viertelstündiges Gespräch zwischen z.B. LehrerIn und SchülerIn hält Beziehung, verunsichert „potentielle TäterInnen“ und schafft einen fachlichen Blick auf den Zustand des jungen Menschen; auch und gerade in der Corona-Zeit. Ein Mittel zur Gefahrenabwehr wird hier deutlich.

Als LeserInmag man abschließend darüber enttäuscht sein, dass nicht mehr Ideen präsentiert werden. Das ist zu akzeptieren, doch die Intention dieses Textes ist in erster Linie die folgende: Ein soziales Problem ist qua Definition erst dann ein solches, wenn es in der Öffentlichkeit beachtet und diskutiert wird. Und da unter den Corona-Bedingungen die soziale Isolierung eher wächst und die Gefahren für Kinder gleich mit, soll die Gefahr des Übersehens (schlimmer noch des Ignorierens) reduziert werden.

Das Kindeswohl ist oft eine Prognosefrage. Und manchmal bleibt einem nichts Anderes übrig, als resignativ festzustellen: Wenn die leiblichen Eltern es lange Zeit nicht geschafft haben, ihr Kind so zu erziehen und zu behüten, dass sein Wohl nicht gefährdet ist, werden sie es auch prognostisch nicht schaffen.

Manuela Schwesig (SPD) sagte einmal: „Kinder brauchen Verlässlichkeit. Sie müssen wissen, wo sie herkommen und wo sie hingehören.“ Das sei für Pflegekinder schon schwerer als für andere Kinder. „Sie erleben oft Beziehungsabbrüche, Bindungsverluste und Brüche.“

Als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens der Sozialen Arbeit beschäftigt sich der Verfasser dieser Zeilen schwerpunktmäßig mit dem Thema Kindeswohlgefährdung, sexuellem Missbrauch und der Diagnose „seelische Behinderung“ von Kindern.

Als Autor stehe ich gern mit meinen Erfahrungen, Erlebnissen und Kenntnissen bereit, das Problem nicht nur zu beschreiben, sondern zukünftig auch zu praktikablen Lösungen zu kommen.

Lebensperspektiven e.V.